Remote-Desks auf dem Vormarsch – das „aus der Ferne Arbeiten“ soll von Arbeitgebern finanziell unterstützt werden.

Remote-Desks auf dem Vormarsch - das „aus der Ferne Arbeiten“ soll von Arbeitgebern finanziell unterstützt werden.

Viele Arbeitgeber ermöglichen es den Arbeitnehmern aus der Ferne zu arbeiten. Was von vielen Arbeitnehmern als Employee-Benefit (Arbeitnehmernutzen) gesehen wird, ist in der Tat aber auch eine ökonomische Ersparnis für den Arbeitgeber. Vermehrt setzen nämlich Arbeitgeber auch bei ihren zentralen Arbeitsplätzen auf Flexibilität. Das heisst die Arbeitnehmer haben am Sitz des Unternehmens. an dem sie arbeiten, keinen eigenen Arbeitsplatz mehr und teilen diesen mit Kollegen und Kolleginnen. Wenn schlussendlich mehr Remote-Desks zur Verfügung stehen, brauchen die Arbeitgeber weniger eigene Schreibtische. Aus diesem Grund hat nun auch das Bundesgericht entschieden, dass sich Arbeitgeber an den Remote-Desks der Mitarbeiter beteiligen müssen. Dies wird unabhängig davon sein, wo sich der Arbeitsplatz befindet, im Homeoffice oder eben auch im lokalen Coworking Space.

Dieses Bundesgerichtsurteil wird Arbeitnehmern, die einen flexiblen Arbeitsplatz bei der Firma haben, bei der nächsten Lohnverhandlung dabei helfen, die evtl. lang gewünschte Lohnerhöhung, nicht nur zu fordern, sondern auch zu erhalten. Bei Erhalt empfiehlt es sich diese in die Qualität des nahegelegenen Arbeitsplatzes zu investieren.

Im Coworking Bottighofen sind wir laufend daran, das Angebot für unsere Mitglieder zu optimieren.

Quellen:

https://www.nzz.ch/schweiz/arbeitgeber-muessen-einen-teil-der-wohnungsmiete-uebernehmen-wenn-sie-ihre-mitarbeiter-ins-home-office-schicken-ld.1557921

https://www.nzz.ch/wirtschaft/wer-zahlt-wenn-die-mitarbeiter-im-home-office-arbeiten-ld.1553839